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Beitrag von C. Valenduo

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Best bewerteter Investitionsvorschlag

Einschätzung der Verwaltung

Stellungnahme des Fachamts: "Die Bundesregierung will die Grundsteuer ändern. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass insgesamt nicht mehr Geld eingenommen wird als vorher. Das nennt man „aufkommensneutral“. Die Städte und Gemeinden entscheiden selbst, wie viel Geld sie durch die Grundsteuer einnehmen, indem sie die Hebesätze ändern.

Es kann noch keine Aussage getroffen werden, ob und inwieweit eine Erhöhung der Messbeträge mit der Änderung der Grundsteuer einhergeht. Die neu festgesetzten Grundsteuermessbeträge gelten erst für die Grundsteuer 2025. Deshalb können mögliche neue Hebesätze jetzt noch nicht beurteilt werden.

Für die Stadt Trier ist es wichtig, dass der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich erreicht wird. Es muss genügend Einnahmen geben, damit die Stadt alle Ausgaben decken kann. Um mehr Geld einzunehmen, steht es dem Stadtrat frei, sämtliche Einnahmequellen auszuschöpfen, um einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.

Vor dem Hintergrund des gesetzlich geforderten Haushaltsausgleichs bleibt abzuwarten, wie sich die Haushaltslage der Stadt Trier entwickelt. Erst dann kann es eine verlässliche Aussage zu den Auswirkungen der neuen Messbeträge und deren Anpassungen geben.

Darüber hinaus hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat im November 2023 Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide zugelassen. Laut Finanzgericht gebe es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsregeln. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil noch weitere Änderungen nach sich zieht."

Der Vorschlag wird abschließend im Frühjahr 2024 im zuständigen Fachdezernatsausschuss beraten.

Für die ab 2025 gültige Grundsteuer wurde in Rheinland-Pfalz der Grundsteuermessbetrag nach dem Berliner Modell berechnet. Dadurch ergab sich im Vergleich zu der bisherigen Methode eine wesentliche Erhöhung dieses Messbetrages. Da aber versprochen wurde, dass die Grundsteuereinnahmen für die Kommunen sich nicht erhöhen werden, muss folglich, um das Versprechen einzuhalten, der Hebesatz erheblich gesenkt werden.

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