Sondernutzungssatzung

Die Sondernutzungssatzung in Trier, die Aktivitäten im öffentlichen Raum regelt, wurde modernisiert und gemeinschaftlich weiterentwickelt.
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Die Sondernutzungssatzung beinhaltet Regeln, wie Aktivitäten im öffentlichen Raum gestaltet werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Art von Stühlen und Tischen vor einem Geschäft, die Anzahl an Warentischen oder welche Art von Sonnenschirmen erlaubt ist. Die Satzung betrifft aber auch Themen wie Straßenmusik, Straßenkunst und Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen.

Die Satzung der Stadt Trier ist über 20 Jahre alt und wurde seitdem nur wenig verändert. Aus Sicht der Verwaltung war die Satzung nicht mehr zeitgemäß und wurde deshalb geändert.

Die Stadtverwaltung hat, unter Federführung von Dezernat V, einen Entwurf für die neue Satzung erarbeitet. Dieser Entwurf wurde mithilfe der Bürgerinnen und Bürger, der Einzelhändler, der Gastronomen, den Fachämtern und den politischen Gremien weiterentwickelt. Das Ergebnis ist ein aktualisierter Satzungsentwurf, welcher am 16. April 2024 als neue und zeitgemäße Sondernutzungssatzung durch den Stadtrat beschlossen wurde.

Die vorangegangenen Entwürfe stehen ebenfalls als pdf-Dokumente zur Verfügung: Entwurf I und Entwurf II.

Unter Beteiligung konnten alle registrierten Personen den Entwurf im Zeitraum vom 12. September bis 8. Oktober kommentieren. In der Satzung wird auf Karten und Fotos verwiesen. Diese werden nur in den pdf-Dokumenten angezeigt.


Was ändert sich? Was ist neu beim zweiten Entwurf?

Bereits der erste Entwurf der Sondernutzungssatzung enthielt einige Änderungen und Neuerungen. Es handelte sich dabei um Vorschläge, die im weiteren Verlauf mit den betroffenen Personen diskutiert wurden.

In den zweiten Entwurf der Sondernutzungssatzung wurden viele Anregungen und Ergänzungen des Beteiligungsverfahrens aufgenommen. Der aktualisierte Entwurf kann als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Dieser bildet auch die Grundlage für die beschlossene neue Sondernutzungssatzung.

Neben der neuen Gestaltungsrichtlinie enthält der zweite Entwurf auch weitere Neuerungen im Vergleich zur momentan gültigen Sondernutzungssatzung. Eine Auswahl der Änderungen wurde mit Beispielen in einem pdf-Dokument zusammengestellt. Diese Änderungen können auch hier nachgelesen werden:

Ein unbeschrifteter Aufsteller aus Holz steht vor einem Geschäft in einer Fußgängerzone. Im Hintergrund ist die Außenbestuhlung eines Cafés. Neben dem Aufsteller laufen Passanten.
Der erste Entwurf der Sondernutzungssatzung sah vor, dass es in den Zonen 1 und 2 keine sogenannten Kundenstopper mehr geben soll. Im überarbeiteten zweiten Entwurf sollen sie erlaubt bleiben. Foto: AdobeStock.


Wie und wann konnte man mitmachen?

Im Zeitraum vom 12. September bis 8. Oktober konnten alle registrierten Personen den Entwurf für die Sondernutzungssatzung kommentieren.

Es konnten die Entwürfe für die Sondernutzungssatzung, das Gebührenverzeichnis und die Gestaltungsrichtlinie kommentiert werden.

Die Kommentare wurden bei der weiteren Ausarbeitung der Sondernutzungssatzung berücksichtigt.

Zusätzlich zur Online-Beteiligung wurden zwei Workshops angeboten: Am Dienstag, 19. September, gab es einen Workshop mit dem Schwerpunkt Einzelhandel. Am Donnerstag, 28. September, fand ein Workshop mit dem Schwerpunkt Gastronomie statt. Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger waren zur Teilnahme eingeladen.


Anregungen aus den Workshops

In zwei Workshops tauschten sich Vertreter aus dem Einzelhandel, der Gastronomie, des Ladenhandwerks, sonstiger Dienstleister, deren vertretende Organisationen gemeinsam mit der Verwaltung zum Entwurf der Sondernutzungssatzung aus. Die Anwesenden hatten die Möglichkeit Anregungen, Änderungswünsche und Kritiken mitzuteilen.


So ging es weiter

Nach Abschluss der öffentlichen Beteiligungsphase wurden die Wünsche und Anregungen in den Entwurf eingearbeitet und den Fachämtern erneut zur Stellungnahme vorgelegt. Nach dieser verwaltungsinternen Abstimmung erfolgte seitens des Dezernates V die Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Eingaben.

Das Ergebnis des Beteiligungs- und Abwägungsprozesses wurde nochmals durch die beauftragte Kanzlei geprüft. Der zweite Satzungsentwurf inklusive Gestaltungsrichtlinie und aktualisiertem Gebührenverzeichnis ist das Ergebnis dieser Prüfung und vorgenannten Einzelprozesse.

Der aktualisierte Satzungsentwurf wurde anschließend erneut in den politischen Gremien beraten. Die neue und zeitgemäße Sondernutzungsfassung wurde am 16. April 2024 mit 38 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und 9 Stimmenthaltungen durch den Stadtrat beschlossen.