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Sondernutzungssatzung

Die Sondernutzungssatzung beinhaltet Regeln, wie Aktivitäten im öffentlichen Raum gestaltet werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Art von Stühlen und Tischen vor einem Geschäft, die Anzahl an Warentischen oder welche Art von Sonnenschirmen erlaubt ist. Die Satzung betrifft aber auch Themen wie Straßenmusik, Straßenkunst und Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen.

Die Satzung der Stadt Trier ist über 20 Jahre alt und wurde seitdem nur wenig verändert. Aus Sicht der Verwaltung ist die Satzung nicht mehr zeitgemäß und soll deshalb geändert werden.

Die Stadtverwaltung, unter Federführung von Dezernat V, hat einen Entwurf für die neue Satzung erarbeitet. Dieser Entwurf soll mithilfe der Bürgerinnen und Bürger, der Einzelhändler, der Gastronomen, den Fachämtern und den politischen Gremien weiterentwickelt werden.

Der Entwurf der Sondernutzungssatzung steht zusätzlich als pdf-Dokument zur Verfügung. Unter Beteiligung können alle registrierten Personen den Entwurf im Zeitraum vom 12. September bis 8. Oktober kommentieren. In der Satzung wird auf Karten und Fotos verwiesen. Diese werden nur im pdf-Dokument angezeigt.

Was ändert sich?

Der Entwurf der überarbeiteten Sondernutzungssatzung enthält einige Änderungen und Neuerungen.

So soll beispielsweise die Sondernutzungssatzung um eine Gestaltungsrichtlinie ergänzt werden. Diese Richtlinie schafft einen Rahmen für die mögliche Gestaltung und Ausübung einer Sondernutzung. Ebenfalls neu mitaufgenommen werden die Möglichkeiten der Ausübung von Straßenmusik und Straßenkunst. Eine Neuerung gibt es auch im Bereich Servicetheken: Diese können unter gewissen Voraussetzung zugelassen werden.

Die Satzung enthält eine Aktualisierung der Sondernutzungsgebühren, verbunden mit der Anpassung des Abrechnungszeitraums auf volle Monate. Die Gestaltungsmöglichkeiten für eine Terrassenmöbilierung sowie für Begrünungs- und Trennelemente wurde ebenfalls aktualisiert.

Der Entwurf sieht außerdem den Wegfall von sogenannten Kundenstoppern (freistehende Plakatwände) in bestimmten Bereichen der Fußgängerzone vor.

Es handelt sich hierbei um Vorschläge, die im weiteren Verlauf mit den betroffenen Personen diskutiert werden sollen.

Ein unbeschrifteter Aufsteller aus Holz steht vor einem Geschäft in einer Fußgängerzone. Im Hintergrund ist die Außenbestuhlung eines Cafés. Neben dem Aufsteller laufen Passanten.
Der momentane Entwurf der Sondernutzungssatzung sieht vor, dass es in den Zonen 1 und 2 keine sogenannten Kundenstopper mehr geben soll. Foto: AdobeStock.

Wie und wann kann ich mitmachen?

Im Zeitraum vom 12. September bis 8. Oktober können alle registrierten Personen den Entwurf für die Sondernutzungssatzung kommentieren.

Es können die Entwürfe für die Sondernutzungssatzung, das Gebührenverzeichnis und die Gestaltungsrichtlinie kommentiert werden.

Markieren Sie das Wort oder den Abschnitt, den Sie kommentieren möchten und drücken Sie den Button mit dem Stift. Daraufhin öffnet sich ein Kommentarfeld. Verfassen Sie Ihren Kommentar und klicken Sie anschließend auf „Kommentar veröffentlichen“.

Wenn der Text gelb markiert ist, wurde die Textstelle bereits kommentiert. Mit einem Klick auf die gelbe Markierung werden die bisher verfassten Kommentare angezeigt. Es besteht die Möglichkeit, auf diese Kommentare zu antworten.

Die Kommentare fließen in die weitere Ausarbeitung der Sondernutzungssatzung ein.

Hinweis: Die Kommentierung des Textentwurfs ist bisher noch nicht mit Touchscreens (Smartphones und Tablets) möglich. Alternativ können Sie uns Ihre Anregungen auch gerne per Email an: buergerbeteiligung@trier.de senden.

Zusätzlich zur Online-Beteiligung wurden zwei Workshops angeboten: Am Dienstag, 19. September, gab es einen Workshop mit dem Schwerpunkt Einzelhandel. Am Donnerstag, 28. September, fand ein Workshop mit dem Schwerpunkt Gastronomie statt. Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger waren zur Teilnahme eingeladen.

Anregungen aus den Workshops

In zwei Workshops tauschten sich Vertreter aus dem Einzelhandel, der Gastronomie, des Ladenhandwerks, sonstiger Dienstleister, deren vertretende Organisationen gemeinsam mit der Verwaltung zum Entwurf der Sondernutzungssatzung aus. Die Anwesenden hatten die Möglichkeit Anregungen, Änderungswünsche und Kritiken mitzuteilen.

Wie geht es nach der Online-Beteiligung weiter?

Nach der Online-Beteiligung werden die eingegangenen Kommentare von der Verwaltung und der beratenden Rechtsanwaltskanzlei geprüft und abgewogen. Sie fließen gemeinsam mit den Anregungen aus den Workshops in einen aktualisierten Entwurf ein. Dieser Entwurf wird den beteiligten Fachämtern zur verwaltungsinternen Beratung vorgelegt und gegebenenfalls erneut angepasst.

Anschließend wird der Entwurf in den politischen Gremien beraten. Die aktualisierte und zeitgemäße Sondernutzungsfassung soll im Frühjahr 2024 durch den Stadtrat beschlossen werden.

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Für themenbezogene Rückfragen: annika.klein@trier.de,
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