Die Sondernutzungssatzung beinhaltet Regeln, wie Aktivitäten im öffentlichen Raum gestaltet werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Art von Stühlen und Tischen vor einem Geschäft, die Anzahl an Warentischen oder welche Art von Sonnenschirmen erlaubt ist. Die Satzung betrifft aber auch Themen wie Straßenmusik, Straßenkunst und Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen.
Die Satzung der Stadt Trier ist über 20 Jahre alt und wurde seitdem nur wenig verändert. Aus Sicht der Verwaltung war die Satzung nicht mehr zeitgemäß und wurde deshalb geändert.
Die Stadtverwaltung hat, unter Federführung von Dezernat V, einen Entwurf für die neue Satzung erarbeitet. Dieser Entwurf wurde mithilfe der Bürgerinnen und Bürger, der Einzelhändler, der Gastronomen, den Fachämtern und den politischen Gremien weiterentwickelt. Das Ergebnis ist ein aktualisierter Satzungsentwurf, welcher am 16. April 2024 als neue und zeitgemäße Sondernutzungssatzung durch den Stadtrat beschlossen wurde.
Die vorangegangenen Entwürfe stehen ebenfalls als pdf-Dokumente zur Verfügung: Entwurf I und Entwurf II.
Unter Beteiligung konnten alle registrierten Personen den Entwurf im Zeitraum vom 12. September bis 8. Oktober kommentieren. In der Satzung wird auf Karten und Fotos verwiesen. Diese werden nur in den pdf-Dokumenten angezeigt.
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Was ist die Sondernutzungssatzung?
Die Nutzung der öffentlichen Straßen und Plätze ist jedermann gestattet („Gemeingebrauch“). Die Sondernutzungssatzung regelt die Nutzung des öffentlichen Raum über den Gemeingebrauch hinaus. Alle Nutzungen, die darüber hinausgehen, werden als Sondernutzungen bezeichnet und benötigen eine Sondernutzungserlaubnis.
Dazu gehören beispielsweise Warenauslagen und gastronomische Nutzung aber auch Infostände oder Werbeschilder, Straßenkunst und -musik sowie Veranstaltungswerbung oder Veranstaltungen im öffentlichen Raum.
Die Sondernutzungssatzung regelt die gemeinverträgliche Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze für unterschiedlichste Interessen, etwa die von Bürgerinnen und Bürgern, Gastronomie, Einzelhandel oder Touristen.
Sondernutzungen können einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Bereicherung des öffentlichen Stadtraums leisten. Dafür müssen sie hohen qualitativen Ansprüchen genügen und die städtebaulichen Interessen unter Wahrung der denkmalpflegerischen Aspekte ausreichend würdigen.
Die Sondernutzungssatzung mit ihrer Gestaltungsrichtlinie beinhaltet verbindliche Regeln und beschreibt geeignete Maßnahmen und Grundsätze, anhand derer die gewerblichen Aktivitäten im öffentlichen Raum gestaltet werden können. Sie ermöglicht einerseits eine gestalterische Vielfalt und unterstützt andererseits dabei, dass sowohl öffentliche als auch private Interessen abgewogen und ausgeglichen werden.
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Was ist das Ziel der neuen Satzung?
Die Sondernutzungssatzung zielt darauf ab, die Interessen vieler Gruppen wie Restaurants, Einzelhändler, Gewerbetreibende und Kulturschaffende, die ihre Präsenz in der Innenstadt stärken wollen, mit den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen. Dabei sollen wirtschaftliche Interessen mit Verkehrsregeln, Barrierefreiheit und dem Erhalt des Stadtbildes, besonders im Hinblick auf das Weltkulturerbe, vereint werden.
Die Gemeinden können die Nutzung öffentlicher Straßen über den normalen Gebrauch hinaus regeln, um diese Ziele zu erreichen.
Die Gestaltungsrichtlinie, Teil der Sondernutzungssatzung, soll das attraktive Erscheinungsbild der Innenstadt schützen und stärken, wobei Aspekte wie Aufenthaltsqualität und gestalterische Qualität eine wichtige Rolle spielen.
Alle Beteiligten streben danach, die Innenstadt lebendig und attraktiv zu machen und sie trotz der Herausforderungen des Klimawandels und der Corona-Pandemie weiterzuentwickeln. Die aktualisierte Sondernutzungssatzung berücksichtigt diese Anforderungen und beinhaltet erstmals auch die Gestaltungsrichtlinie, die von den entsprechenden Fachämtern gemeinsam erarbeitet wurde.
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Warum wird die Sondernutzungssatzung geändert?
Die Sondernutzungssatzung der Stadt Trier ist aus dem Jahr 1999. Sie wurde in den letzten Jahren nur geringfügig angepasst. Aus Sicht der Verwaltung – aber auch der Gewerbetreibenden und sonstigen Sondernutzungsinhabern – ist die Satzung nicht mehr zeitgemäß. Sie wurde deshalb angepasst und inhaltlich ergänzt.
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Wie entsteht die neue Satzung?
Die Verwaltung evaluiert die Sondernutzungssatzung stetig. Im Februar 2023 wurde ihre Fortschreibung und Aktualisierung erneut aufgenommen.
Neben der Online-Beteiligungsmöglichkeit auf mitgestalten.trier.de werden seitens der Verwaltung, unter Federführung von Dezernat V, einzelne Workshops für Einzelhandel, Gastronomie und Politik angeboten. Die Teilnehmenden können im Rahmen der Workshops ihre Anregungen und Kritikpunkte zum Entwurf der Sondernutzungssatzung sowie der Gestaltungsrichtlinie in die Diskussion einbringen. Zu zwei Workshops sind auch die Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Am Dienstag, 19. September, 19 bis 21 Uhr, gab es im Rathaussaal einen Workshop mit dem Schwerpunkt Einzelhandel. Am Donnerstag, 28. September, fand von 15 bis 17 Uhr in der VHS am Domfreihof ein Workshop mit dem Schwerpunkt Gastronomie statt. Die Protokolle aus den Workshops können auf dieser Seite nachgelesen werden.
Ziel war es, im Frühjahr 2024 eine moderne, den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasste, Satzung durch den Stadtrat beschließen zu lassen, die eine Basis für eine attraktive Gestaltung und Belebung der Stadt Trier mit hoher Aufenthaltsqualität bildet.
Der Stadtrat hat am am 16. April 2024 die neue Sondernutzungssatzung, sowie die Gestaltungsrichtlinie und das Gebührenverzeichnis, als Teil der Satzung, beschlossen.
Was ändert sich? Was ist neu beim zweiten Entwurf?
Bereits der erste Entwurf der Sondernutzungssatzung enthielt einige Änderungen und Neuerungen. Es handelte sich dabei um Vorschläge, die im weiteren Verlauf mit den betroffenen Personen diskutiert wurden.
In den zweiten Entwurf der Sondernutzungssatzung wurden viele Anregungen und Ergänzungen des Beteiligungsverfahrens aufgenommen. Der aktualisierte Entwurf kann als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Dieser bildet auch die Grundlage für die beschlossene neue Sondernutzungssatzung.
Neben der neuen Gestaltungsrichtlinie enthält der zweite Entwurf auch weitere Neuerungen im Vergleich zur momentan gültigen Sondernutzungssatzung. Eine Auswahl der Änderungen wurde mit Beispielen in einem pdf-Dokument zusammengestellt. Diese Änderungen können auch hier nachgelesen werden:
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1. Gestaltungsrichtlinie
Die Innenstadt von Trier ist bekannt für ihre historischen Gebäude. Die Gestaltungsrichtlinie zielt darauf ab, diese Attraktivität zu bewahren und die Qualität des Aufenthalts für Einheimische, Touristen und Besucher zu verbessern. Die Richtlinie legt Regeln fest, die sicherstellen sollen, dass private und gewerbliche Aktivitäten in der Stadt mit hoher Qualität gestaltet werden, was letztendlich das Erlebnis und die Qualität des Aufenthalts in der Innenstadt verbessert.
Die Richtlinie gibt klare Vorgaben für Dinge wie Werbetafeln, Gehwege, Farben, Möbel und Pflanzen. Diese dienen dazu, Antragsteller zu informieren und zu beraten, bevor sie spezielle Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Flächen beantragen. Die Stadtverwaltung wird die Richtlinie sowie die Gebühren online veröffentlichen, damit potenzielle Nutzer frühzeitig wissen, was erlaubt ist und was nicht. Das zuständige Fachamt steht den Antragstellern auch vor der Antragstellung beratend zur Seite.
Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die Vergabe von Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Flächen ordnungsgemäß erfolgt und alle Antragsteller gleich behandelt werden.
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2. Neue gestalterische Elemente (Auswahl)
Konsumfreie Sitzmöglichkeiten vor Geschäften des Einzelhandels, Ladenhandwerks und Dienstleistern
- Es war der Wunsch verschiedener Einzelhändler Sondernutzungsflächen für Sitzgelegenheiten vor ihren Läden beantragen zu können. Das wird künftig möglich sein: Zulässig sind Stühle und Bänke und ein Tisch pro Geschäftseinheit, jedoch keine Bierbänke oder Polstermöbel. Auch für diese Sondernutzungsflächen sind die Vorgaben der Gestaltungsrichtlinie zu berücksichtigen.
Nutzung von Plätzen im Rahmen von Veranstaltungen
- Durch die Aufnahme eines Ausnahmetatbestandes in Form von „in der Regel…“ soll es Veranstaltenden ermöglicht werden, in begründeten Einzelfällen, Veranstaltungen über den angegebenen Regelkatalog hinaus durchführen zu können.
Einrichtungsgegenstände auf Terrassenflächen
- Es werden Standards definiert, die ein positives optisches Erscheinungsbild gewährleisten sollen. Hierbei gibt es einen gestalterischen Spielraum.
Stehtische
- Auf gastronomisch genutzten Außenflächen wird es möglich sein, Stehtische aufzustellen.
- Im Rahmen von besonderen Anlässen, zum Beispiel Firmeneröffnungen oder -jubiläen, ist es zukünftig möglich, im Rahmen der Sondernutzungssatzung Stehtische vor dem Gewerbebetrieb aufzustellen.
Rampen
- Vor Gastronomie-, Einzelhandel- und sonstigen Gewerbebetrieben ist das Aufstellen von Rampen zur Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs möglich.
Podeste
- Außerhalb der Fußgängerzone können in Ausnahmefällen Podeste zum Ausgleich von Höhenunterschieden zugelassen werden, wenn diese nicht anderweitig bautechnisch ausgeglichen werden können. Stadtgestalterisch dürfen keine Bedenken bestehen.
Straßenmusik
- Es gibt keine Beschränkung in Bezug auf die Anzahl der Spielenden und keinen Ausschluss von bestimmten Instrumenten.
Der erste Entwurf der Sondernutzungssatzung sah vor, dass es in den Zonen 1 und 2 keine sogenannten Kundenstopper mehr geben soll. Im überarbeiteten zweiten Entwurf sollen sie erlaubt bleiben. Foto: AdobeStock.
Wie und wann konnte man mitmachen?
Im Zeitraum vom 12. September bis 8. Oktober konnten alle registrierten Personen den Entwurf für die Sondernutzungssatzung kommentieren.
Es konnten die Entwürfe für die Sondernutzungssatzung, das Gebührenverzeichnis und die Gestaltungsrichtlinie kommentiert werden.
Die Kommentare wurden bei der weiteren Ausarbeitung der Sondernutzungssatzung berücksichtigt.
Zusätzlich zur Online-Beteiligung wurden zwei Workshops angeboten: Am Dienstag, 19. September, gab es einen Workshop mit dem Schwerpunkt Einzelhandel. Am Donnerstag, 28. September, fand ein Workshop mit dem Schwerpunkt Gastronomie statt. Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger waren zur Teilnahme eingeladen.
Anregungen aus den Workshops
In zwei Workshops tauschten sich Vertreter aus dem Einzelhandel, der Gastronomie, des Ladenhandwerks, sonstiger Dienstleister, deren vertretende Organisationen gemeinsam mit der Verwaltung zum Entwurf der Sondernutzungssatzung aus. Die Anwesenden hatten die Möglichkeit Anregungen, Änderungswünsche und Kritiken mitzuteilen.
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Workshop Einzelhandel am 19. September 2023
Thema: Allgemeines
- Gefordert wurde eine Gegenüberstellung der bestehenden Satzung und dem Entwurf der neuen Satzung beziehungsweise eine Darstellung der Änderungen zur besseren Übersicht.
- Eine Synopse ist aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit des Aufbaus auch nach Mitteilung der beratenden Rechtsanwaltskanzlei nicht sinnvoll. Eine Zusammenfassung und Zusendung der wesentlichen Änderungen als Aufzählung – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – wird von Seiten der Verwaltung zugesichert. Befürwortet werden die Struktur und der geänderte Aufbau. Es wird darum gebeten, Fotos aufzunehmen.
- Zur Vermeidung von Diffamierungen soll auf positive und negative Beispiele in der Satzung auf Fotos anderer Kommunen ausgewichen werden, sofern passende Fotos gefunden werden. Hierzu werden die zuständigen Fachämter angefragt. Positiv wird aufgenommen, dass nach jetzigem Stand für den Einzelhandel keine Kostenerhöhung erfolgt. Es ist mehr Ermessen, Duldung und Spielraum für den Einzelhandel gewünscht.
Thema: Kundenstopper
- Es besteht Einigkeit untern den Anwesenden Vertretern des Einzelhandels, dass weiterhin Kundenstopper auch in den Zonen 1 und 2 zulässig sein müssen. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Werbeinstrument, um auf sich und die Aktionen und Angebote aufmerksam zu machen. Gleichzeitig dienen sie als Hinweisgeber für Geschäfte im Hinterhof oder Obergeschoss.
- Kundenstopper sind Werbeschilder, in der neuen Satzung muss es einen einheitlichen Sprachgebrauch und ein klares Wording geben.
- Wünschenswert wäre eine einheitliche Gestaltung oder eine Vorgabe durch die Stadtverwaltung. Auf die Qualität sollte geachtet werden.
- Durch die Verwaltung wird zu Bedenken gegeben, dass auch hier die Interessen anderer zu hören sind (Stichwort: Barrierefreiheit).
- Es wird auf die Umfrage aus dem Jahr 2015 verwiesen, wonach der Bedarf an Kundenstoppern bereits aufgezeigt wurde.
- Von der Verwaltung wird auf Nachfrage mitgeteilt, dass derzeit 180 Kundenstopper genehmigt sind (ohne Gastronomie).
Thema: Warenständer
- Warenständer sollten auch ohne Abstand zur Fassade möglich sein. Die hier vorliegende Regelung ist zu starr.
- Es soll möglich sein, auf den Abstand zur Hauswand zu verzichten und Warenstände und Warenauslagen unmittelbar vor das Ladenlokal zu stellen. Für manche Einzelhändler ist ansonsten eine Nutzung ihrer Fläche unter Wahrung der Durchgangsbreiten kaum mehr möglich oder nicht praktikabel.
Thema: Seitliche Begrenzungen
- Die Abgrenzung der Gastronomieterrasse mit Pflanzen, Blumenkübel oder ähnlichem (optisch ansprechend) soll ermöglicht werden, dadurch entstehen klare Grenzen und das Verrücken von Stühlen vor Schaufenster und Eingänge ist nicht mehr möglich.
- Pflanzkübel sollen Windabweisern gleichgesetzt werden.
Thema: Sonnenschirme
- Auf Seite 38 ist die Formulierung klarer zu fassen. Sonnenschirme sind auch zum Schutz von Warenauslagen im Einzelhandel zulässig.
- Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit dem Schirm befestigte Heizstrahler zulässig sind. Das soll noch in der Satzung ergänzt werden. Die vom Hersteller der Geräte festgelegten Sicherheitsbestimmungen sowie Nutzungsbedingungen sind zu beachten.
Thema: Sitzgelegenheiten
- Es wird sich dafür ausgesprochen, Sitzgelegenheiten unmittelbar vor dem Einzelhandelsgeschäft zum Verweilen und Warten der Kunden zu ermöglichen. Die Gestaltung sollte jedoch ansprechend und analog zu den Regelungen für die Außengastronomie erfolgen.
- Die Händler machen sich Gedanken um konsumfreien Aufenthaltsraum in der Stadt. Sie plädieren für eine mögliche Genehmigung.
Thema: Straßenmusik
- Verkürzung der Spielzeiten von Straßenmusikern bei gleichzeitigem Verbot von bestimmten Holzblasinstrumenten, wie zum Beispiel Dudelsack.
- Die Spielzeit soll verkürzt, dafür alle Instrumente zugelassen werden.
Thema: Sondernutzungsfläche
- Es wird das Miteinander beziehungsweise Nebeneinander von Gastronomie und Einzelhandel dargestellt. Die Einzelhändler fühlen sich durch die angrenzende Gastronomie eingeengt und wünschen sich eine Verkleinerung der Fläche.
- Der Einzelhandel sieht sich gegenüber der Gastronomie benachteiligt. Wünschenswert wäre eine Verkleinerung der Gastronomieterrassen.
- Der Einzelhandel wünscht eine höhere Sichtbarkeit für sich und sein Warenangebot. Deshalb sollen die seitlichen Abstände beziehungsweise die Abstände zu den Ladenlokalen auf 1 Meter (laut Entwurf 0,75 Meter) vergrößert werden.
Thema: Aufkleber
- Es wird angeregt, das Verteilen von Aufklebern generell zu untersagen, auch bei Veranstaltungen.
Thema: Gleichberechtigung
- Es ist wichtig, dass bei Antragsstellung alle Anträge der Einzelhändler auf Basis der geltenden Satzung gleichbehandelt werden.
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Workshop Gastronomie am 28. September 2023
Thema: Terrassengröße
- Von Seiten der Verwaltung wurde der erläuternde Hinweis gegeben, dass die angedachte Anpassung der Flächen sich explizit auf die angegebenen Plätze, nicht auf die angrenzenden Straßenzüge bezieht.
- Nach einem Austausch bestand unter den anwesenden Gastronomen Einigkeit darüber, dass die Größe der aktuell bewilligten Flächen (ohne eventuelle Berücksichtigung der im Rahmen der Coronapandemie ermöglichten Erweiterung) beibehalten werden muss, um die Wirtschaftlichkeit des Gastronomiebetriebes nicht zu gefährden.
- Eine Verkleinerung der Fläche fand unter den Anwesenden keine Akzeptanz. Es wurde angeregt, die visuelle Darstellung der Flächenänderungen zu optimieren, damit die vorgeschlagenen Änderungen nachvollziehbar werden.
- Es wurde angeregt, alle bislang genehmigten roten Flächen im regulären Verfahren auch zukünftig zu genehmigen, die angedachte Kürzung der Sondernutzungsflächen würde dazu führen, dass Arbeitsplätze wegfallen.
- Es wurde um eine schriftliche Begründung für die angedachte Verkleinerung der Terrassenfläche gebeten. Die Verwaltung sicherte zu, ihre Beweggründe darzulegen.
- Die Verwaltung stimmte zu, mit Inhabern von Betriebsstätten, die von einer Verkleinerung ihrer Außengastronomiefläche betroffen wären, einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren, um Alternativen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
- Die Gastronomen wiesen darauf hin, dass sie zeitnah eine Planungssicherheit bezüglich ihrer zukünftigen Außenflächen benötigen, da bei einigen die Verlängerung der Pachtverträge bevorsteht. Die Nutzungsmöglichkeiten der Außenflächen spielen dabei eine wichtige Rolle bei der wirtschaftlichen Kalkulation.
Thema: Weitere Einflussnahme und Gebührenhöhe
- Es wurde darum gebeten zu prüfen, in wieweit die Betroffenen erneut die Möglichkeit haben, vor Inkrafttreten der Satzung Einfluss zu nehmen. Gleichzeitig wurde auf die Gebührenerhöhung hingewiesen und um ihre Prüfung gebeten.
- Eine Vereinheitlichung mit dem Einzelhandel ist nachvollziehbar, jedoch eine Steigerung um fast 50 Prozent für die Gastronomie nicht nachvollziehbar und gerechtfertigt. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Gastro-Szene sich durch die drohende Mehrwertsteuererhöhung aktuell in einem „Schwebezustand“ befinde und nicht weiß, was auf sie zukommen wird.
- Bereits die geplante Erhöhung der Parkgebühren könnte zu einer nachlassenden Nachfrage führen.
- Von der Verwaltung wurde zugesichert, dass die Entscheidung und die Begründung transparent kommuniziert wird. Der Entscheidung geht ein erneuter interner Abwägungsprozess voraus.
Thema: Einschränkung durch Veranstaltungen
- Es wurde bemängelt, dass die Einschränkungen durch die steigende Anzahl an Veranstaltungen auf dem Hauptmarkt und auf dem Domfreihof und dem damit verbundenen Rückbau der Terrasse zugenommen hätten. Daher wurde vorgeschlagen, dass bei mehrtägigen Veranstaltungen, die zu einer Nicht-Nutzung der Außenflächen führt, die Gebühren anteilig um die ausfallenden Tage gekürzt wird. Beispielhaft wurden das Altstadtfest sowie der Weihnachtsmarkt genannt.
Thema: Stehtische
- Stehtische wurden als sinnvoll erachtet. Es sollte ermöglicht werden, dass ein Stehtisch pro zehn Tische aufgestellt werden kann.
- Auch Stehtische können ansprechend gestaltet werden. Gleichzeitig wurde die Frage aufgeworfen, was einen Stehtisch aufwertet. Weinfässer können als solche verwendet werden. Die Gastronomen sprachen sich hier für mehr Ermessen aus.
- Von Seiten der Verwaltung wurde erwidert, dass klare Kriterien vorgegeben werden müssen, damit nicht der Eindruck erweckt wird, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit willkürlich getroffen wurde.
Thema: Heizmöglichkeit
- Von der Verwaltung wurde zugesichert, dass mit dem Schirm befestigte Heizstrahler zulässig sind. Die vom Hersteller der Geräte festgelegten Sicherheitsbestimmungen sowie Nutzungsbedingungen sind zu beachten. Dies wird noch ergänzt.
Thema: Seitenwände (Plastikplanen an den Sonnenschirmen)
- Es wurde in Frage gestellt, warum die als Corona-Beihilfe vom Staat bezahlten Seitenabweiser für die Wintermonate in Trier nicht zulässig sind. Durch deren Verwendung kann die Terrassenzeit verlängert, sogar ein ganzjähriger Betrieb ermöglicht werden. Hinzu kommt, dass auch in der Hauptsaison die Außenflächen genutzt werden könnten, wodurch auch mehr Einnahmen generiert beziehungsweise Einnahmenverluste minimiert werden könnten.
- Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Beihilfe vom Bund bestehende (lokale) Satzungen oder Verordnungen nicht außer Kraft setzen.
Thema: Kundenstopper
- Es bestand Einigkeit untern den anwesenden Vertretern der Gastronomie, dass Kundenstopper auch weiterhin in den Zonen 1 und 2 zulässig sein müssen.
- Wünschenswert wäre eine einheitliche Gestaltung oder Vorgabe durch die Stadtverwaltung. Auf die Qualität und Wertigkeit sollte geachtet werden. In Anbetracht der 180 genehmigten Einzelhandels-Kundenstopper sowie der genehmigten Kundenstopper in der Gastronomie wird die Realisierungsmöglichkeit dieses Vorschlags jedoch als gering eingestuft. Er wird seitens der Verwaltung geprüft.
Thema: Sonnenschirme
- Es wurde angeregt, die Farbgestaltung der Schirme und der Bestuhlung offener zu gestalten. Die Gleichfärberei sei nicht sinnvoll, vielmehr würde sich die Besucherinnen und Besucher über Farbkleckse freuen.
Thema: Bestuhlung
- Durch die farbliche Lockerung würde ein optischer Blickfang geschaffen und die Terrassen aufgewertet werden. Als positive Beispiele wurde die Möblierung in südeuropäischen Ländern, wie Italien angeführt.
- Die Außenbestuhlung sollte nicht so streng geregelt werden. Der vorgelegte Entwurf gehe zu sehr ins Detail.
- Plastikstühle sollten weiterhin nicht zulässig sein.
Thema: Seitliche Windabweiser/Einfriedung
- Einfriedungen wurden als sinnvoll erachtet, da sie den Bereich der Terrasse klar abgrenzen. Hierzu zählt auch die Verwendung von Ketten. Durch die Einfriedung blieben die Möbel an Ort und Stelle und würden nicht wahllos auf der Fläche verteilt.
- Ein Gastronom erwähnte, dass die Einfriedung sich für seinen Betrieb bewährt hätte. Den Gästen wird ein Sicherheitsgefühl vermittelt, da Lieferfahrzeuge oftmals dicht an der Terrasse vorbeifahren oder auch Stadtführer und Touristen sich während der Führung auf der Terrasse zwischen den Gästen aufhalten.
Thema: Zonenaufteilung
- Die Verwaltung stimmte dem Hinweis zu, dass die visualisierte Zonenaufteilung nicht übereinstimme. Eine Aktualisierung erfolgt mit Stichtag zum Inkrafttreten der Satzung.
So ging es weiter
Nach Abschluss der öffentlichen Beteiligungsphase wurden die Wünsche und Anregungen in den Entwurf eingearbeitet und den Fachämtern erneut zur Stellungnahme vorgelegt. Nach dieser verwaltungsinternen Abstimmung erfolgte seitens des Dezernates V die Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Eingaben.
Das Ergebnis des Beteiligungs- und Abwägungsprozesses wurde nochmals durch die beauftragte Kanzlei geprüft. Der zweite Satzungsentwurf inklusive Gestaltungsrichtlinie und aktualisiertem Gebührenverzeichnis ist das Ergebnis dieser Prüfung und vorgenannten Einzelprozesse.
Der aktualisierte Satzungsentwurf wurde anschließend erneut in den politischen Gremien beraten. Die neue und zeitgemäße Sondernutzungsfassung wurde am 16. April 2024 mit 38 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und 9 Stimmenthaltungen durch den Stadtrat beschlossen.
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