Dieser Investitionsvorschlag wurde für die Abstimmungsphase ausgewählt.
Seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll kontinuierlich an. Allein in Deutschland werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht. Die damit einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen sowie übervollen Mülleimer in meiner Stadt betrachte ich mit Sorge. Mit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 24.5.2023 ist nun klar: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen erheben. Mit dieser besonders wirksamen Maßnahme können sie Mehrwegverpackungen gezielt fördern und so zu sauberen Städten und Gemeinden sowie Klima- und Ressourcenschutz beitragen.
Dies stellt die bereits seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende Verpackungssteuer eindrücklich unter Beweis. Bundesweite Maßnahmen wie die seit dem 3. Juli 2021 geltende Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht haben bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liegt dies daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflichten ignorieren und weiterhin auf Einweg setzen. Zum anderen werden scheunentorgroße Regelungslücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz oder Papier verwendet werden. Der Ersatz von Einweggeschirr aus Plastik durch solches aus anderem Material führt jedoch zu keinem Gramm weniger Müll und wird das Problem unnötiger Abfallberge nicht lösen.
Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Takeaway-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt die Stadt Tübingen mit ihrer Verbrauchssteuer: weniger Müll auf den Straßen und eine rege Nutzung angebotener Mehrwegalternativen.
Deshalb beantrage ich hiermit die schnelle Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf die Ausgabe von Speisen und Getränken in Einwegverpackungen in meiner und Ihrer Stadt.
Dies würde auch den finanziellen Spielraum der Stadt etwas erweitern.
Ich persönlich bin auch Müllvermeidung, aber das Thema hier ist m.E. nicht zu Ende gedacht ! Es würde die Produkte verteuern, die eh schon gebeutelte Gastronomie wegen Minderumsatz schädigen und somit auch die Stadt im Bezug auf die Gewerbesteuer belasten. Jetzt soll nach "Bernd" nur der Gastronom betraft werden, weil die Kunden Ihren Müll nicht trennen ? Gerechterweise muss dann jeder, der "To-Go" anbietet dazu verdonnert werden: Der Metzger, der morgens das belegte Brötchen für die Mittagspause verpackt. Der Bäcker, der das Teilchen in der Papiertüte zum Transport mitgibt. Der Dönerverkäufer für den Döner in der Papiertasche. Der Eisverkäufer für das Eis im Pappbecher. Der Lebensmittel-Supermarkt, der den Salat in der Plastikschale verkauft. Das Ganze wird sich in der Preisgestaltung widerspiegeln! Wer kann sich das leisten ? Wie soll das kontrolliert werden ? Zur Entlastung der Umwelt: Der Kunde kann heute auswählen, ob er sein Essen im Mehrweggeschirr oder "Einwegverpackung" bestellt. Der Verbraucher bestellt aber dennoch in Einweg, da er nicht dran interessiert ist, Mehrweg wieder zurückzubringen und Pfand zu bezahlen. Das verstehe ich auch, da ich das (Plastik-)Geschirr (Recup), welches ich bekomme sehr mitgenommen aussieht. Ich weiß nicht, wer die Schüssel vor mir in Benutzung hatte und was damit geschehen ist. Ich weiß nicht, wer da schon was alles drin hatte. Ich spüle mein Einweggeschirr und die Annahmestelle auch. Dennoch ist es unappetitlich!
Ja, ich stimme voll zu. Es würde die Umwelt entlasten und (viel) Geld für den Trierer Haushalt einbringen.