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Beitrag von Treveris

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Best bewerteter Investitionsvorschlag

Einschätzung der Verwaltung

Stellungnahme des Fachamts: "Stellungnahme zu den aufgeführten Sachverhalten:

  • 1.) Kontaminierte Einsatzkleidung
  • 2.) Belastung durch Abgase / Abgasabsauganlage
  • 3.) Zustand Gerätehäuser, Geschlechterspezifische Umkleiden, Duschen, Schwarz -Weißbereich

Zu 1.) Kontaminierte Einsatzkleidung

Grundsätzlich wird bei der Feuerwehr Trier das Prinzip der Schwarz- / Weißtrennung betrieben. Das bedeutet, dass sich die Einsatzkräfte an der Einsatzstelle waschen können und ihre kontaminierte Einsatzkleidung als auch Gerätschaften schon an der Einsatzstelle separiert werden.

Die Kontaminierte Einsatzkleidung wird nach dem abgelegen in Säcke verpackt. Die eingesetzten Einsatzkräfte ziehen im Anschluss saubere mitgeführte Overalls an.

Die eingesetzten und verunreinigten Einsatzkleidungen werden gemeinsam mit den Gerätschaften gesammelt und mit einem MZF (Mehrzweckfahrzeug) zu den Werkstätten der Hauptfeuerwache z.B. Schlauchwerkstatt, Atemschutzwerkstatt, Waschräume abtransportiert. Dort erfolgt die Reinigung und Überprüfung sowie die Instandsetzung, erst dann stehen sie Materialien wieder zur Verfügung.Bis zu diesem Zeitpunkt werden, wenn in ausreichender Anzahl vorhanden, die Kollegen mit Reserve-Kleidung ausgestattet.

Eine Kontaminationsverschleppung in die Fahrzeuge oder in die Gerätehäuser der freiwilligen Feuerwehren ist durch das genannte Prozedere ausgeschlossen.

Zu 2.) Belastung durch Abgase / Abgasabsauganlage

In dem Regelwerk der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind auch die Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehren mit aufgenommen. Das Regelwerk wurde in den letzten Jahren neu veröffentlicht. Hier sind Handlungsanweisungen mit den Grenzwerten beschrieben. Das Amt 37 kennt die Anforderung der TRGS und hat für die Gefährdungsminimierung das STOP - Prinzip angewandt. Beim STOP-Prinzip handelt es sich um die Einteilung von Schutzmaßnahmen in verschiedene Gruppen, die dann in einer festen Reihenfolge angewendet werden sollen. Das S steht für Substitution, das T, O und P für technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen.

Substituieren, die Fahrzeuge der Feuerwehren befinden sich in einem jüngeren/ moderneren Zustand wie noch vor ein paar Jahren. In sehr vielen Dieselfahrzeugen ist der Euro 6 ein Standard. Die weitere Modernisierung der Fahrzeuge wird angestrebt.

Bei den technischen Maßnahmen, ist es richtig, dass nicht alle Feuerwehrgerätehäuser zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Abgasabsauganlage ausgestattet sind, diese sind in den Haushaltsplanungen angenommen und werden sukzessive abgearbeitet. Ein Drucklufterhalt der Fahrzeuge zum zügigen Ausfahren aus den Fahrzeughallen ist gewährleistet.

Derzeit warten wir noch auf die Ergebnisse einer Untersuchung der Unfallkasse RLP, die die notwendigen Maßnahmen in Fahrzeughallen detaillierter darstellt. Erst nach dem Vorliegen dieser Ergebnisse, werden die weiteren notwendigen Maßnahmen durchgeführt.

Organisatorisch ist es so geregelt, dass sich die Einsatzkräfte zuerst ausrüsten und anschließend das Tor aufgefahren wird bevor das Fahrzeug gestartet wird. So wird eine Belastung durch Fahrzeugabgase minimiert.

Beim Anlegen der Einsatzkleidung (HUPF) ist eine Geschlechtertrennung nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich.

Persönliche Maßnahmen: Ein Aufenthalt in den Fahrzeughallen soll nach dem Starten von Fahrzeugen nicht erfolgen.

Zu 3.) Zustand Gerätehäuser, Geschlechterspezifische Umkleiden, Duschen, Schwarz -Weißbereich

Im November / Dezember 2022 wurden die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Trier ausgiebig analysiert und in einer Bewertungsmatrix erfasst.

Dabei wurde die Liegenschaft allgemein, der bauliche Zustand der Fahrzeughalle, Lager und Logistikflächen, die Technik als auch die Sozialbereiche und die Sanitäranlagen bewertet.

Die Auswertung der Analyse ist erfolgt, es wurde eine Priorisierung gemeinsam mit dem Maßnahme Katalog erarbeitet. Mit den Wehrführern der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Trier wurde die Vorgehensweise so besprochen und wurde von diesen auch befürwortet." (Stand: 30.11.2023)

Der Vorschlag wird abschließend im Frühjahr 2024 im zuständigen Fachdezernatsausschuss beraten.

Seit ca. 30 jahren ist die sog. Schwarz-Weiß-Trennung im Feuerwehrwesen Bundesweiter Standart.
Mittlerweile schreibt die gesetzliche Unfallversicherung dies auch verbindlich vor ohne das in Trier etwas passiert bzw. Planungen bekannt sind.
Hierunter versteht man u.a. das die im Einsatz verschmutzte Kleidung nicht mit der Privatkleidung in Verbindung kommt, das man nach Einsätzen z.b. Duschen kann und Ersatzkleidung anziehen kann, das kontamoinierte Kleidung und Geräte nicht erst ins Einsatzfahrzeug gelangen, das in den Feuerwehrhäusern die Abgase der startenden Feuerwehrautos nicht in die Atemwege der Kräfte gelangen usw.
In Trier ist dies bisher nur bei 2 Feuerwehrgerätehäusern (Irsch und Ehrang) umgesetzt, in Zewen/Euren mit Neubau in Planung. In den Gerätehäusern Herrestal, Biewer, Ruwer, Kürenz, Olewig und Mitte aber noch nicht gegeben. Hier müssen sich die Wehrleute teilweise bei offenen Toren, laufenden Motoren mitten in den Hallen umziehen. Oft gibt es noch nicht mal eine Trennung nach Geschlechtern.
Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. In alle häuser müssen Umkleiden eingebaut werrden in Verbinung mit Duschen sowie Spinde welche eine klare Trennung zw. Dienst-und Privatkleidung zulassen.Ebenso muss für jeden Standplatz für Motorbetriebene Fahrzeuge eine Absaugvorrichtung eingebaut werden. 
Mir ist bewusst das dies eine große Investition wird, aber die Verwaltung hatte jetzt 30 jahre zeit sich darauf vorzubereiten, Rücklagen zu bilden und Pläne zu machen.
Umsetzungsziel: 2029.
Weitere Infos:

www.sichere-feuerwehr.de 
DGUV 205-008

Kommentare (1)

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