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Beitrag von Bob

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Best bewerteter Investitionsvorschlag

Einschätzung der Verwaltung

Stellungnahme des Fachamts: "Zu beachten sind die unterschiedlichen Leistungen, die das Jugendamt nach dem SGB VIII erbringt.

Hier sind zunächst die Leistungen zu nennen, auf die ein individueller Rechtsanspruch besteht:

  • §§ 22 – 26 SGB VIII zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  • §§ 27 bis 35 SGB VIII zu nennen, die den gesetzlichen (Leistungs-)Anspruch für Kinder, Jugendliche und Familien (Personensorgeberechtigte) auf Hilfen zur Erziehung normieren
  • §35a SGB VIII Eingliederungshilfeleistung für junge Menschen mit seelischer Behinderung

Die hier formulierte Bürgeranregung zielt nach Interpretation der Verwaltung eher nicht auf die Verfahren zur Versorgung mit Kita-Plätzen Kita-Ausbau ab.

Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung als auch für den §35a SGB VIII ist eine pauschale Aufstockung der Mittel nicht geboten, da diese Leistungen der Jugendhilfe immer im Einzelfall bedarfsdeckend zu erbringen sind. Eine Verweigerung der Leistungserbringung durch das Jugendamt aus finanziellen Erwägungen heraus ist unzulässig.

Die meisten weiteren Leistungen im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe der Stadt Trier erfolgen über freie Träger durch die Finanzierung von sozialer Infrastruktur, z.B. Beratungsstellen, Jugendtreffs, Schulsozialarbeit, etc.) Diese Leistungen werden ihrem Umfang und ihrer finanziellen Ausstattung nach durch den vom Stadtrat beschlossenen und von der Jugendhilfeplanung mit den freien Träger erarbeiteten Kinder- und Jugendförderplan mit einer Laufzeit von jeweils 3 Jahren festgelegt. Die Erarbeitung erfolgt immer unter Berücksichtigung der weiteren vielfältigen Aufgaben der Stadt zur Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge.

Eine Aufstockung der zur Verfügung gestellten Mittel kann somit nur mit Blick auf den gesamtstädtischen Haushalt betrachtet werden und braucht in der jeweiligen Ausgestaltung die Mehrheit im Stadtrat der Stadt Trier.

Zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf (hierzu gehört auch der Stadtteil Trier-West) wurde und wird ein besonderes Augenmerk auf eine angemessene Finanzierung der dortigen Infrastruktur geachtet."

Empfehlung der Verwaltung: Bereits umgesetzt

Der Vorschlag wurde am 3. April 2024 im zuständigen Fachdezernatsausschuss beraten. Der Dezernatsausschuss II schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an.

Die Jugendhilfe finanziell aufzustocken wäre eine wichtige Investition weil wir als Stadt im Nachhinein Geld sparen indem wir verhindern dass aus prekären Fälle stark zu finanzierende Sozialfälle werden. Trier-West könnte eine solche Hilfe mehr als gebrauchen.

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