Einführung zum Bürgerhaushalt 2023 für Trier
Am 15. Mai startete wieder der Trierer Bürgerhaushalt. Bereits seit 2009 bietet die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, an der Aufstellung des Haushaltes mitzuwirken.
Beim Bürgerhaushalt sind Ihre Ideen für neue Investitionsschwerpunkte oder Sparvorschläge für den kommenden Haushalt 2024 gefragt. Sie können auch andere Vorschläge kommentieren und bewerten.
Die Vorschläge standen im Zeitraum vom 19. Juni bis 17. Juli zur Abstimmung. Die 30 bestbewerteten Vorschläge werden von der Verwaltung mit einer Stellungnahme versehen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Oberbürgermeister Wolfram Leibe
"Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich bitte Sie um Unterstützung: Teilen Sie uns mit, wie wir unsere Einnahmen verbessern können, wo Trier sparen und wofür die Stadt Geld ausgeben soll. Ich freue mich auf Ihre Ideen."
Die wichtigsten Informationen zum Bürgerhaushalt
-
Was ist der Bürgerhaushalt?
Bei einem Bürgerhaushalt werden die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Haushaltsplans für ihre Stadt beteiligt. Bei der Aufstellung eines Haushaltsplanes geht es um den Umgang mit Geld. Der Haushaltsplan umfasst alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt für das nächste Jahr. Der Haushaltsplan gibt zum Beispiel Antworten auf die Fragen: Mit welchen Einnahmen können wir pro Jahr rechnen? Was ändert sich im Vergleich zum Vorjahr?
Im Bürgerhaushalt können die Bürgerinnen und Bürger vorschlagen, wofür die Stadt Trier Geld ausgegeben soll, wie die Stadt Geld einnehmen oder wo sie sparen kann. Die Vorschläge werden von den Fachämtern geprüft und dem Stadtrat im Rahmen der Etat-Beratungen zur Entscheidung vorgelegt.
-
Welche Voraussetzungen muss mein Vorschlag erfüllen?
Vorschläge werden zur Abstimmung gestellt, wenn
- sie innerhalb der Einreichungsfrist (bis 5. Juni 2023) eingegangen sind,
- die Zuständigkeit für die Umsetzung bei der Stadtverwaltung Trier liegt,
- die geforderte Maßnahme eindeutig beschrieben ist,
- sie nur aus einem und nicht aus mehreren Vorschlägen bestehen,
- sie haushaltsrelevant sind.
Unter "haushaltsrelevant" versteht man, dass der Vorschlag eine bedeutende finanzielle Auswirkung haben muss.
Beispiele für gültige und nicht gültige Vorschläge:
- Der Vorschlag „Eine weitere 50-Meter-Bahn im Nordbad“ fällt in den Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke Trier und könnte deshalb nicht zur Abstimmung gestellt werden. Das gleiche würde für den Vorschlag „Mehr Biomüll-Tonnen aufstellen“ gelten. Das liegt in der Zuständigkeit des Zweckverbands A.R.T.
- Der Vorschlag „Mehr Fahrradwege für Trier“ wäre zu ungenau. Hier müssten entweder Beispiele genannt oder der Fokus auf eine bestimmte Straße gelegt werden.
- Der Vorschlag „Viehmarkt entsiegeln und begrünen“ wäre zur Abstimmung zugelassen, da er genauer beschrieben ist als der Vorschlag „Innenstadt begrünen“.
- Der Vorschlag „Eine neue Schaukel auf Spielplatz XY“ wäre nicht ausreichend, da eine einzelne Schaukel nicht haushaltsrelevant wäre. Die Vorschläge „Alle Spielplätze mit einem barrierefreien Spielgerät ausstatten“ oder „Ein zusätzlicher Spielplatz im Ortsteil XY“ hingegen schon.
- Der Vorschlag „Öfter in Straße XY Falschparker kontrollieren“ wäre nicht haushaltsrelevant, im Gegensatz zum Vorschlag „Mehr Personal im Verkehrsüberwachungsdienst einstellen“.
- Der Vorschlag „Die Sitzbänke am Zurlaubener Ufer sind mit Graffiti beschmiert“ wäre kein haushaltsrelevanter Vorschlag, sondern eher ein Hinweis bzw. eine Beschwerde. Für andere Vorschläge, Beschwerden oder Mängel gibt es die städtische Plattform "Anregung - Lob - Beschwerde".
-
Wie geht es nach der Abstimmung mit den Vorschlägen weiter?
Nach der Abstimmung werden die 30 bestbewerteten Vorschläge von der Verwaltung mit einer Stellungnahme versehen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung über die Umsetzung findet im Rahmen der Haushaltsberatungen am 19. Januar 2024 statt. Danach folgt am 26. Januar 2024 die Beschlussfassung durch den Stadtrat.
Alle Vorschläge, die sich auf einen Stadtteil beziehen, werden zusätzlich an die Ortsbeiräte für die Beratungen ihrer Ortsteilbudgets weitergeleitet.
Wie und wann kann ich mich beteiligen?
Der Bürgerhaushalt Trier ist in mehrere Phasen gegliedert. In der ersten Phase (15. Mai – 5. Juni 2023) sind Ihre Vorschläge und Ideen zum Haushalt 2024 gefragt. In dieser Phase können Sie auch die Vorschläge von anderen Bürgerinnen und Bürgern kommentieren.
Anschließend prüft die Stadtverwaltung die eingereichten Vorschläge auf Gültigkeit und fasst doppelte Vorschläge zusammen. In der dritten Phase (19. Juni – 17. Juli 2023) stehen die Vorschläge zur Abstimmung.
Um sich aktiv am Bürgerhaushalt zu beteiligen, ist eine Registrierung notwendig.

1. Phase - Vorschläge einreichen
15. Mai 2023 - 5. Juni 2023
-
Weitere Informationen zu dieser Phase
Teilen Sie uns Ihre Idee für den Haushalt mit!
In dieser Phase können Sie drei Wochen lang Ihre Vorschläge einreichen, wofür die Stadt Trier Geld ausgeben soll, wie die Stadt Geld einnehmen oder wo sie sparen kann.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Über die Online-Plattform mitgestalten.trier.de: Hier können Sie in der Zeit vom 15. Mai bis zum 5. Juni 2023 Ihre Idee eintragen. Ihr Vorschlag wird dann für alle sichtbar auf der Plattform veröffentlicht.Sie können Ihren Vorschlag aber auch per E-Mail an: buergerbeteiligung@trier.de senden oder schriftlich an:
Amt für Presse und Kommunikation
Koordination Bürgerdialog
Am Augustinerhof
54290 TrierIn der schriftlichen Variante bitten wir Sie, auch eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie im Falle einer Rückfrage erreichen können.
Die schriftlich eingereichten Vorschläge werden von der Verwaltung auf das Bürgerbeteiligungsportal übertragen und können dann – wie die anderen Vorschläge – kommentiert und bewertet werden.

2. Phase - Prüfung durch die Stadtverwaltung
6. Juni 2023 - 18. Juni 2023
-
Weitere Informationen zu dieser Phase
Prüfung der Vorschläge durch die Stadtverwaltung Trier
Das Amt für Presse und Kommunikation und die Finanzwirtschaft prüfen in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern, ob ein Vorschlag zur Abstimmung zugelassen werden kann. Vorschläge können nur zur Abstimmung zugelassen werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen (siehe Abschnitt "Welche Voraussetzungen muss mein Vorschlag erfüllen?").
Möglicherweise werden gleich oder ähnlich lautende Vorschläge zusammengefasst. Dies erfolgt immer in Rücksprache mit den Einreichenden der Vorschläge.

3. Phase - Abstimmung
19. Juni 2023 - 17. Juli 2023
-
Weitere Informationen zu dieser Phase
Stimmen Sie über Ihre Favoriten ab!
In der Zeit vom 19. Juni bis 17. Juli können alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer für bis zu zehn Vorschläge abstimmen. Alle Abstimmungsberechtigten können maximal zehn Stimmen vergeben. Die zehn Stimmen können entweder für einen Vorschlag oder aufgeteilt auf verschiedene Vorschläge vergeben werden.
Die 30 bestbewerteten Vorschläge werden von der Verwaltung mit einer Stellungnahme versehen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung über die Umsetzung findet im Rahmen der Haushaltsberatungen am 19. Januar 2024 statt. Anschließend folgt am 26. Januar 2024 die Beschlussfassung durch den Stadtrat. Die Ergebnisse der Beratungen werden auf mitgestalten.trier.de dokumentiert.
Die Anbindung des Bürgerhaushaltes an die Stadtteilbudgets soll auch für 2024 erfolgen. Dazu werden die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger nach Stadtteilen ausgewertet und den Ortsbeiräten für die Beratungen ihrer Ortsteilbudgets zur Verfügung gestellt.
So funktioniert die Abstimmung:
Alle registrierten Nutzer haben insgesamt zehn Stimmen zur Verfügung. Diese Stimmen können entweder für einen Vorschlag oder aufgeteilt auf verschiedene Vorschläge vergeben werden.
Um eine oder mehrere Stimmen zu vergeben, klicken Sie in das graue Zahlenfeld welches neben Ihrem favorisierten Vorschlag steht. Dort können Sie eine bis zehn Stimmen vergeben. Mit einem Klick auf das lila Kästchen "Stimme" bestätigen Sie Ihre Wahl.
Der graue Balken bietet Orientierung: Er zeigt an, wie viele Stimmen noch vergeben werden können.
Unter "Meine Stimmen" wird angezeigt, für welche Vorschläge Sie bereits abgestimmt haben.
Sie können Ihre Stimmabgabe bis zum Ende der Abstimmungsphase am 17. Juli jederzeit ändern. Es besteht keine Notwendigkeit, alle Stimmen zu vergeben.